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HYPNOS Luxury Organic No. 4 Matratze

Die Hypnos Matratze Luxury Origins Organic No. 4 ist bio-zertifiziert und wird in traditioneller Handarbeit hergestellt, über Generationen weitergegebene Techniken. Jede Matratze ist ein Unikat, maßgeschneidert nach Ihren individuellen Wünschen.Der Global Organic Textile Standard garantiert, dass die HYPNOS Matratze Luxury Origins Organic No. 4 nur aus zertifizierten biologischen Fasern und Materialien hergestellt wurde.

Die HYPNOS Matratze Luxury Origins Organic No. 4 kombiniert geschickt Naturlatex, hochwertige Bio-Lammwolle und edle Friedensseide, um ein außergewöhnliches Schlafgefühl zu bieten. Die Verwendung von Lammwolle, Seide, Baumwolle, Hanf und Flachs, ergänzt durch luxuriöse Schichten natürlichen Talalay Latex mit kühlenden Eigenschaften, reguliert die Körpertemperatur und bietet hervorragende Unterstützung. Fortschrittliche ReActiveProTM 7-Turn-Taschenfedern, Triple Edge ProtectionTM und dreifache Seitensteppung verbessern die Kantenunterstützung. Die HYPNOS Matratze Luxury Origins Organic No. 4 ist beidseitig verwendbar und in den Härtegraden Medium oder fest erhältlich.

LUXURIÖSE HANDARBEIT Jede Matratze wird individuell zugeschnitten und von Hand mit Lederdetails und einem organischen Stoff aus reiner Wolle und Baumwolle verarbeitet. Ein Schlafvergnügen, das die Sinne

Gestalten Sie Ihr eigenes maßgeschneidertes Bett, indem Sie Ihre bevorzugten Optionen für Liegekomfort, Stauraum, Kopfteil und Stil auswählen.

Materials
Seide
Seide ist eine luxuriöse, weiche und sinnliche Faser mit außergewöhnlichen feuchtigkeitsabsorbierenden und thermischen Eigenschaften, die die Körpertemperatur das ganze Jahr über regulieren. Seide ist eine äußerst robuste und langlebige Füllung und hat den zusätzlichen Vorteil, sehr atmungsaktiv zu sein und die Luft schnell durchströmen zu lassenSe
Baumwolle
Baumwolle ist eine von Natur aus weiche und flauschige Faser, die für eine ausgezeichnete Belüftung in einer Matratze sorgt. Die Fasern nehmen Feuchtigkeit schnell auf und transportieren sie ab, wodurch der Füllung ermöglicht wird, auf natürliche Weise zu atmen. Baumwolle ist eine robuste und langlebige Faser und stellt ein besonders hygienisches sowie komfortables Füllmaterial für Matratzen darbaumwolle  
Schafswolle
Schafswolle ist eine ideale Faser für die Herstellung von Bettwaren. Sie ist antibakteriell, wirkt gegen Hausstaubmilben und reagiert auf Schwankungen der Körpertemperatur, indem sie Feuchtigkeit ableitet. Dadurch trägt sie dazu bei, dass Schläfer das ganze Jahr über eine angenehme Temperatur erleben. Zudem ist sie weich, langlebig und nachhaltig. Diese natürliche Füllung verfügt über klimakontrollierende Eigenschaften, die im Winter wärmen und in den Sommermonaten kühlen. Darüber hinaus fördert Wolle die Belüftung und Atmungsaktivität einer Matratze. Wolle besitzt hervorragende feuchtigkeitsabsorbierende Eigenschaften und kann doppelt so viel Feuchtigkeit aufnehmen wie Baumwolle, wodurch sie zu einer angenehmen Schlafumgebung beiträgt. Wolle kann zudem das Wachstum von bakteriellen Pilzen und Staubmilben hemmen, was zu einer hygienischeren Matratzenfüllung führt. Ein weiterer Vorteil von Wolle ist ihre natürliche Feuerhemmung, wodurch auf den Einsatz zusätzlicher Chemikalien verzichtet werden kann.
classic interior
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www.hypnosbeds-koeln.de

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(Individuelle Termine nach Absprache möglich)
Geschäftsführer:
Anna Marie Heckmann
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Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs.
2 RStV: Anna Marie Heckmann
 
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AGBs:
Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsabschluss
Der Käufer ist an sein Angebot (Bestellung) für einen Zeitraum von drei Wochen gebunden.
Der Vertrag kommt automatisch zustande, wenn der Verkäufer das Angebot des Käufers nicht innerhalb dieser Frist schriftlich ablehnt.

II. Preise
Die Preise sind Festpreise und enthalten die Mehrwertsteuer.
Zusätzliche Arbeiten, die über die im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehen, wie z. B. Dekorations- oder Montagearbeiten, werden gesondert in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu bezahlen.
Preisreduzierte Ware kann weder umgetauscht noch reklamiert werden.

III. Änderungsvorbehalt
Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
Es besteht keine Verpflichtung zur Lieferung von Ausstellungsstücken, es sei denn, es wurde beim Vertragsabschluss eine andere Vereinbarung getroffen.
Geringfügige Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen sind akzeptabel.
Handelsübliche Abweichungen bei Textilien, insbesondere im Farbton, bleiben vorbehalten.
IV. Lieferung
Bei Freihauslieferung erfolgt der Transport bis zum 3. Stockwerk.
Falls die Nutzung eines Aufzugs nicht möglich ist, werden für die Lieferung in höhere Stockwerke zusätzliche Kosten berechnet.
V. Montage
Falls der Verkäufer Bedenken hinsichtlich der Eignung der Wände für die Montage hat, muss er dies dem Käufer umgehend mitteilen.
Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nur für die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware befugt.
Wenn der Kunde den Abtransport und die Entsorgung von Altmöbeln oder anderen Materialien wünscht, fallen zusätzliche Kosten gemäß den geltenden Sätzen an.
VI. Verlegearbeiten
Verlegearbeiten setzen einen trockenen, ebenen, festen und rissfreien Untergrund voraus.
Mängel im Unterboden, die ein sofortiges Verlegen unmöglich machen, müssen dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt werden. Wenn der Auftraggeber dennoch auf sofortige Verlegung besteht, erfolgt dies auf sein eigenes Risiko.
Versteckte Mängel des Unterbodens und daraus resultierende Schäden gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist während der kalten Jahreszeit verpflichtet, für ausreichende Beheizung der Räume zu sorgen.
Bei Lieferung sind verschließbare Räume zur Verfügung zu stellen, da sonst keine Haftung für Diebstahlrisiken übernommen werden kann.
Bei Diebstahl von bereits verlegter oder zugeschnittener Ware trägt der Besteller den Verlust.
VII. Türschwellen
Türschwellen sind Mauerdurchbrüche und werden gesondert berechnet. Wenn das Ausschneiden der Schwellen und Nischen aus der vollen Bahn auf Wunsch des Bauherrn erfolgt, werden die dadurch entstehenden Verschnittkosten separat in Rechnung gestellt.
VIII. Aufmaß von textilen Bodenbelägen
Das Aufmaß von textilen Bodenbelägen erfolgt nicht nach den VOB-Vorschriften, sondern basiert auf der gelieferten und verarbeiteten Menge in laufenden Metern und der Breite, in der die Ware geliefert wurde. Bei anderen Bodenbelägen in verschiedenen Designs wird die gelieferte Menge in handelsüblicher Breite in Rechnung gestellt.
IX. Vorarbeiten
Eventuell notwendige Vorarbeiten wie das Spachteln von Steinböden und Estrichen werden gesondert berechnet.
X. Lieferfrist
Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer das Recht, eine angemessene Nachlieferfrist zu setzen. Die Lieferfrist verlängert sich bei vom Verkäufer nicht zu vertretenden Störungen im Geschäftsbetrieb sowie bei höherer Gewalt.
XI. Zahlung
Die Zahlung erfolgt in der Regel bei Lieferung oder Montage. Bei Sonderanfertigungen und Großaufträgen kann eine Anzahlung verlangt werden.
Skontoabzüge bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
XII. Gewährleistung
Der Verkäufer gewährt eine Gewährleistung von 2 Jahren ab Lieferung für Mängel, die auf Material- oder Verarbeitungsfehlern beruhen.
Der Käufer hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Ware nachzubessern oder auszutauschen.
Bei unsachgemäßer Verwendung oder Pflege erlischt die Gewährleistung.
XIII. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer seine Ansprüche gegen den Dritten in Höhe des Kaufpreises an den Verkäufer ab.
XIV. Haftung
Der Verkäufer haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
XV. Datenschutz
Die persönlichen Daten des Käufers werden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
XVI. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Verkäufers.
XVII. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.